1. GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der «Marte Media GmbH» (nachfolgend «Auftragnehmerin»), und dem Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»). Sie sind integraler Bestandteil jedes Auftrages, der zwischen den vorgenannten Parteien abgeschlossen wird und gelten auch für alle künftigen Leistungen der Auftragnehmerin, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich wegbedungen und sind nicht Bestandteil der vertraglichen Beziehungen mit der Auftragnehmerin, es sei denn, die Auftragnehmerin habe ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
Ein Vertrag über Dienstleistungen der Auftragnehmerin kommt nur auf Grundlage dieser AGB und in dem Zeitpunkt zustande, in dem ein Auftraggeber eine Offerte der Auftragnehmerin, sei es in schriftlicher oder auch in mündlicher Form, annimmt.
Die auf Basis ungefährer Angaben des Auftraggebers erstellte Erstofferte gilt als unverbindliche Richtofferte. Insbesondere kommt kein Vertragsschluss durch Aus- und Zustellen einer Erstofferte zustande.
Beim Ausfüllen und Senden des Online-Formulars wie z.B das Logo- oder Website-Formular, kommt der Auftrag erst durch die schriftliche Bestätigung von Marte Media GmbH zustande. Beim Logo-Formuar befindet sich der Auftrag nach der Bestätigung automatisch im Umsetzungsstadium (siehe Punkt 3c).
3. RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH DEN AUFTRAGGEBER
Wird ein Auftrag vor seiner Erfüllung durch den Auftraggeber annulliert oder dessen Umfang wesentlich gekürzt und stimmt die Auftragnehmerin dieser Annullierung oder Kürzung nicht ausdrücklich und in schriftlicher Form zu, so hat der Auftraggeber die Auftragnehmerin wie folgt zu entschädigen:
a) sofern sich der Auftrag im Konzeptionsstadium befindet: 1/4 der ursprünglich vereinbarten Vergütung;
b) sofern sich der Auftrag im Produktionsstadium befindet: 1/2 der ursprünglich vereinbarten Vergütung;
c) sofern sich der Auftrag im Umsetzungsstadium befindet: 1/1 der ursprünglich vereinbarten Vergütung.
Leistungen, die nicht in der Vergütung der Auftragnehmerin inbegriffen sind (insbesondere Fremdleistungen/ Leistungen von Dritten) werden, sofern sie nicht mehr von der Auftragnehmerin ohne Kostenfolgen gekündigt werden können, dem Auftraggeber vollumfänglich in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch die Auftragnehmerin bleibt vorbehalten.
4. LEISTUNGSUMFANG UND MITWIRKUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS
Der Umfang der von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Offerte der Auftragnehmerin gem. Ziff. 2 dieser AGB.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragnehmerin unverzüglich mit allen Informationen, Instruktionen und Unterlagen zu versorgen, die für die Auftragserfüllung durch die Auftragnehmerin erforderlich sind. Der Auftraggeber wird die Auftragnehmerin über alle Vorgänge informieren, die für die Auftragserfüllung von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der der Auftragnehmerin dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben und Instruktionen durch die Auftragnehmerin wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, das Bestehen solcher Drittrechte zu prüfen. Die Auftragnehmerin haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Auftragnehmerin wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber die Auftragnehmerin vollkommen schadlos (inkl. etwaiger Anwalts- und Gerichtskosten); er hat der Auftragnehmerin sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
In Bezug auf Druckerzeugnisse aller Art ist der Auftraggeber verpflichtet, die ihm von der Auftragnehmerin vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem «Gut zum Druck» unterzeichnet zu retournieren. Das «Gut zum Druck» steht für Form, Gestaltung und Inhalt. Es steht jedoch nicht für Papier, Bildqualität und Farbverbindlichkeit. Im Umfang des vom Kunden genehmigten «Gut zum Druck» sind sämtliche Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen (vgl. Ziff. 13 dieser AGB).
5. FREMDLEISTUNGEN / BEAUFTRAGUNG DRITTER
Die Auftragnehmerin ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst zu erbringen, Gehilfen beizuziehen und/oder Dritte mit der Erbringung von Leistungen zu substituieren.
Geht die Auftragnehmerin im Rahmen der Auftragserfüllung in eigenem Namen Verträge mit Dritten ein, so hält der Auftraggeber die Auftragnehmerin für sämtlichen Schaden (Kosten, Aufwendungen, Schadenersatzansprüche usw.) schadlos, der daraus entsteht, dass die Auftragnehmerin gegenüber dem Dritten haftbar wird.
6. UNABWENDBARE UND UNVORHERSEHBARE EREIGNISSE
Die Folgen von höherer Gewalt sowie für von der Auftragnehmerin unabwendbaren und unvorhersehbaren Ereignissen trägt ausschliesslich der Auftraggeber. Dazu gehören unter anderem die Nichteinhaltung von Terminen durch Dritte, ungünstige Wetterverhältnisse und andere Umwelteinflüsse, behördliche Anordnungen, welche die Auftragserfüllung einschränken, erschweren oder verhindern, die Verfügbarkeit von Personal, welches nicht von der Auftragnehmerin gestellt wird sowie generell sämtliche Umstände, welche ausserhalb des Macht- und Kontrollbereichs der Auftragnehmerin liegen.
7. VERGÜTUNG DER AUFTRAGNEHMERIN
Wenn nichts anderes vereinbart ist, richtet sich der Vergütungsanspruch der Auftragnehmerin grundsätzlich nach der gemäss der Offerte der Auftragnehmerin (Ziff. 2 der AGB) vereinbarten Vergütung. Damit die vereinbarte Vergütung der Offerte eingehalten werden kann, wie z.B Lieferzeit, ist der Auftraggeber verpflichtet den nötigen Content innerhalb 10 Tagen nach der ersten- oder totalen -Zahlung zu liefern. Sollte es sich in Folge zeigen, dass der effektive Aufwand der Auftragnehmerin für die Auftragserfüllung erheblich grösser ausfällt und die vereinbarte Vergütung um 10% oder mehr überschreitet, ist die Auftragnehmerin berechtigt, dem Auftraggeber zusätzlich den gesamten Mehraufwand auf Stundenbasis nach effektivem Aufwand in Rechnung zu stellen.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse vom Auftraggeber zu verlangen.
Alle Leistungen der Auftragnehmerin, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Vergütung abgegolten sind, sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten. Alle der Auftragnehmerin erwachsenden Barauslagen sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Dies gilt insbesondere auch für die in Ziff. 4 dieser AGB genannten Auslagen.
Namentlich nicht im offerierten Preis enthalten sind nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges sowie Ergänzungen des Leistungsumfanges. Ebenfalls nicht im offerierten Preis enthalten sind insbesondere Fahrtspesen, Materialkosten und sämtliche übrigen Barauslagen der Auftragnehmerin. Diese werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Die Arbeitsleistung wird in ganzen und halben Stunden verrechnet.
8. FÄLLIGKEIT VON RECHNUNGEN DER AUFTRAGNEHMERIN
Rechnungen der Auftragnehmerin sind ohne anderslautende Vereinbarung innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen in der Höhe von 5% p.a. an. Allfällige Mahngebühren belaufen sich pro Rechnungsfall auf pauschal Fr. 50.–.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten – wie insbesondere Inkassospesen (inkl. Mahngebühren), oder sonstige für die Rechtsverfolgung notwendigen Kosten – zu tragen.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann die Auftragnehmerin sämtliche Leistungen und Teilleistungen, welche sie im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber abgeschlossener Verträge jeglicher Art erbracht hat, sofort fällig stellen.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, richtet sich der Vergütungsanspruch der Auftragnehmerin nach effektivem Aufwand.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, wenn sie diese durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht hat. Jede darüber hinausgehende Haftung der Auftragnehmerin, namentlich für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden, nicht eingehaltene Lieferzeit entgangenen Gewinn usw., sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasivertragliche Ansprüche.
Nach Fertigstellung der Webseite obliegt es dem Kunden, Änderungen und Aktualisierungen ausschließlich über uns, die Marte Media GmbH, durchführen zu lassen. Sollte der Kunde einen eigenen Zugang zur Webseite wünschen, können zusätzliche Kosten entstehen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch den Kunden auf der Webseite verursacht werden, und geben keine Garantie für die Funktionalität oder Aktualität der Webseite.
10. REFERENZEN
Marte Media GmbH darf für den Vertragspartner erstellte Entwürfe/Arbeit als Referenzen aufführen und Kommentare als Kundenstimmen schriftlich zitiert. Auf Wunsch oder vorherige Absprache kann der Kunden dieser Verwendung widersprechen.
11. ÄNDERUNG DER AGB
Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.